Die Kanzlei PLATO Rechtsanwälte ist eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Büros in Göppingen, Kirchheim unter Teck und Esslingen mit klarem Fokus: Alle dort tätigen Rechtsanwälte sind echte Spezialisten. So auch die auf die im Strafrecht spezialisierten Strafverteidiger Rechtsanwältin Julia Schilling (Fachanwältin für Strafrecht) und Rechtsanwalt Florian Rieleder (Fachanwalt für Strafrecht). Diese bieten Ihnen eine fundierte juristische Beratung und eine kompetente Vertretung bei außergerichtlichen Stellungnahmen gegenüber den Ermittlungsbehörden (z.B. der Staatsanwaltschaft Stuttgart) und in gerichtlichen Strafverfahren. Wir arbeiten mit Leidenschaft und großem Einsatz, effizient und mit höchstem Qualitätsanspruch – regional bei den Amtsgerichten in Esslingen, Göppingen, Kirchheim unter Teck, Geislingen, Nürtingen und Umgebung sowie bundesweit bei allen Strafgerichten, Jugendgerichten und Schöffengerichten.
Wir sind für Sie da, wenn Sie einen Verteidiger oder Pflichtverteidiger in einem Strafverfahren oder in Bußgeldsachen benötigen!
Strafanzeige, Strafbefehl oder Anklage erhalten?
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei einem unserer Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte für Strafrecht / Strafverteidiger / Pflichtverteidiger in Esslingen, Göppingen oder Kirchheim unter Teck. Denn hier sind einige gute Gründe, die dafür sprechen:
Wir kennen uns im Strafrecht aus!
Unsere Kanzlei ist bereits seit über 25 Jahren im Strafrecht in Göppingen, Kirchheim unter Teck, Esslingen und Umgebung tätig! In zahlreichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, bei Strafbefehlen und Anklagen zum Strafgericht waren wir seither als Strafverteidiger bzw. Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht für unsere Mandanten erfolgreich. Wer wie wir schon so lange im Strafrecht in Göppingen, Esslingen und Kirchheim unter Teck tätig ist, der kennt jede Taktik der Ermittlungsbehörden und kann darauf entsprechend reagieren.
Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir die Strafgerichte und die dort tätigen Strafrichter / Haftrichter und deren Rechtsansichten sehr genau. Denn wir sind regelmäßig zur Verhandlung beim Amtsgericht in Stuttgart, Esslingen, Göppingen, Geislingen, Kirchheim Teck, Nürtingen oder Ulm. Daher wissen wir, wie wir dort handeln müssen, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
In unserer Anwaltskanzlei in Kirchheim unter Teck, Esslingen am Neckar und in Göppingen erwartet Sie also ein Team erfahrener Spezialisten, die sich im Strafrecht auskennen.
Wir sind im Strafrecht spezialisiert!
Bei uns ist kein Strafrechtler tätig, der dieses Rechtsgebiet nicht als Schwerpunkt bearbeitet. Sie sollten sich nicht mit weniger zufrieden geben!
Unsere Spezialisierung ist Ihr Vorteil! Wir möchten jeden Fall zu Ihren Gunsten entscheiden. Um das zu schaffen, müssen wir das Strafrecht beherrschen. Das geht nicht, wenn man wie andere Kollegen noch zahlreiche andere Rechtsgebiete nebenher bearbeiten muss. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht sind auf die Strafverteidigung spezialisiert und bearbeiten jeden Tag Strafrechtsfälle.
Aufgrund der Vielzahl von bearbeiteten Angelegenheiten innerhalb unserer Kanzlei haben wir nahezu alle möglichen Fallkonstellationen bereits erlebt. Ob es um Totschlag, Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Unfallflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr, Nötigung, Beleidigung, Sexualdelikte oder anderes geht: wir kennen nicht nur die maßgebliche Rechtsprechung, sondern auch die richtige taktische Vorgehensweise.
Wir sind erfahren!
Ein kompetenter Strafrechtler kann nur dann sinnvoll agieren, wenn weiß, wie die andere Seite vorgehen wird. Die richtige Einschätzung der jeweiligen Situation und das entsprechende Verhandlungsgeschick ist sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Strafverfahren bei Gericht äußerst wichtig. Wer gut verhandeln kann, ist klar im Vorteil!
Wir vergeben schnell Termine!
Bei uns erhalten Sie bei in der Regel innerhalb von 2-3 Werktagen einen Besprechungstermin. Auch kurzfristige Termine in Haftsachen/ Haftprüfungsterminen oder bei Hausdurchsuchungen sind kein Problem – wir stehen Ihnen bei! Wir haben mehrere Rechtsanwälte für Strafrecht, so dass Urlaubszeiten unserer Anwälte üblicherweise problemlos kompensiert werden können. Warum also bei einer anderen Kanzlei lange auf einen Termin warten?
Und vor allem: Wir sind erfolgreich!
In den letzten Jahren hat sich unser Team von Strafverteidiger bei den örtlichen Strafgerichten etabliert. Das liegt vor allem daran, dass uns unsere Mandanten gerne weiterempfehlen! Und das machen sie, weil wir uns für sie erfolgreich außergerichtlich oder gerichtlich eingesetzt haben und sie zufrieden mit uns waren. Durch Erfahrung, Qualifikation, Spezialisierung, Schnelligkeit, Verhandlungsstärke und die richtigen Taktik sind wir für unsere Mandanten als Strafverteidiger, Pflichtverteidiger, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht mit unseren Büros in Esslingen, Göppingen und in Kirchheim unter Teck erfolgreich.
Aber auch in anderen Rechtsgebieten stehen Ihnen die insgesamt 12 Rechtsanwälte (davon 10 Fachanwälte, ein Notar a.D. und zudem der ADAC Vertragsanwalt für Kirchheim unter Teck) gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Strafbefehl, Anklage erhalten?
Hausdurchsuchung oder Inhaftierung?
Dann gibt es jetzt einige wichtige Dinge, die Sie unbedingt wissen und beachten sollten! Daher erhalten Sie bei uns im Fall eines Strafbefehls oder einer Anklage ohne große Wartezeit einen Termin – in der Regel binnen 2-3 Werktagen. Aber auch im Fall einer Haftprüfung oder Hausdurchsuchung oder Durchsuchung der Geschäftsräume stehen wir Ihnen kurzfristig zur Seite und unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte!
Wenden Sie sich bei Problemen im Strafrecht immer an unsere spezialisierten Rechtsanwälte in den Büos in Esslingen, Göppingen oder Kirchheim Teck.
FAQ im Strafrecht:
Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten – was nun?
Hier sollten Sie sich an das Sprichwort “Reden ist silber, Schweigen ist Gold” halten! Da Sie in der Regel nicht genau wissen oder mitgeteilt bekommen, was die Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll) konkret gegen Sie in der Hand haben, sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Daher sollten Sie der Polizei lediglich mitteilen, dass Sie keine Angaben machen und sich anwaltlich vertreten lassen wollen. Parallel sollten Sie sich an unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Esslingen, Göppingen oder Kirchheim wenden, damit Einsicht in die Ermittlungsakte genommen werden kann, um so eine angemessene Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.
Hausdurchsuchung oder Durchsuchung der Geschäftsräume – was nun?
Bleiben Sie ruhig und reden Sie kontrolliert und in angemessenem Ton mit den Ermittlungsbeamten! Machen Sie deutlich, dass Sie die Durchsuchung nicht behindern wollen. Lassen Sie sich die Dienstausweise der Ermittlungsbeamten vorlegen und machen Sie sich Notizen sowohl hierzu, als auch zum Ablauf der Durchsuchung. Zudem sollten Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen lassen. Lesen Sie sich diesen sorgfältig durch. Achten Sie darauf, dass konkret Ihre Wohnung, das angestrebte Ziel der Durchsuchung und eine nachvollziehbare Begründung in dem Beschluss benannt sind. Sollten die Ermittlungsbehörden vorgeben, dass die Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug sofort durchzuführen sei, lassen Sie sich die Gründe für dessen Vorliegen detailliert vortragen und sich erklären, aus welchen Gründen es nicht möglich ist, einen Durchsuchungsbeschluss rechtzeitig zu beschaffen.
Machen Sie zu den gegen Sie gerichteten Vorwürfen keine Angaben. Sie sind lediglich verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum etc.) zu machen. Lassen Sie sich auch nicht durch informelle Randgespräche zu Aussagen hinreißen. Am besten schweigen Sie zu allen Fragen, durch deren Beantwortung Sie sich selbst belasten könnten. Versuchen Sie, Zeugen zu der Hausdurchsuchung hinzuzuziehen. Wenn möglich, sollten Sie unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Esslingen, Göppingen oder Kirchheim unter Teck anrufen, damit unter Umständen schon am Telefon wichtige Ratschläge gegeben werden können.
Sofern es zu Sicherstellung von Gegenständen kommt, ist es in der Regel erforderlich, sofort Widerspruch gegen die Einziehung einzulegen. In diesem Fällen muss die Polizei die Gegenstände beschlagnahmen und eine richterliche Entscheidung zur Bestätigung der Beschlagnahme einholen. Sofern es zur Sicherstellung von Originalunterlagen kommen, können Sie auf der Anfertigung von Kopien bestehen. Lassen Sie sich ein Durchsuchungsprotokoll aushändigen, prüfen Sie noch vor Ort, dass dort alles vollständig und richtig aufgeführt wurde.
Strafbefehl erhalten – was nun?
In Strafverfahren wegen eines Vergehens kann die Staatsanwaltschaft beantragen, dass das Strafverfahren ohne Hauptverhandlung durchgeführt wird. Statt eines Urteils wird dann ein so genannter Strafbefehl erlassen, ohne dass Sie vorher bei Gericht erschienen sein mussten.
Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen, wenn Sie sich mit der Strafe als solcher oder der Höhe der Strafe nicht einverstanden sind. Wird der Einspruch nicht rechtzeitig erhoben, so wird der Strafbefehl nach Ablauf der Frist rechtskräftig, also unanfechtbar. Daher heißt es: schnell handeln und sofort einen Termin bei einem unserer Strafrechtsspezialisten in Esslingen, Göppingen oder in Kirchheim unter Teck vereinbaren!
Anklage / Ladung zur Strafverhandlung erhalten – was nun?
Der Erhalt einer Anklageschrift bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe nach Abschluss der Ermittlungen für so schwerwiegend erachtet, dass eine Einstellung des Verfahrens (z.B. gegen eine Geldauflage) oder ein Strafbefehl nicht in Betracht kommt. Eine Anklage bedeutet daher üblicherweise, dass die Staatsanwaltschaft selbst im Falle eines vollumfänglichen Geständnisses noch eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (mit oder ohne Bewährung) erwirken möchte.
Bei Anklagen zum Amtsgericht geht die Staatsanwaltschaft bei der Anklage zum Einzelrichter von einer zu verhängenden Höchststrafe von maximal zwei Jahren Freiheitsstrafe aus, beim Schöffengericht von einer zu erwartenden Strafe zwischen zwei und vier Jahren Gefängnis. Bei einer Anklage zum Landgericht entscheidet die große Strafkammer in unterschiedlicher Besetzung, üblicherweise in der Besetzung von zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen. Hier droht bereits eine Freiheitsstrafe von über vier bis zu fünfzehn Jahren Haft!
Bei Erhalt einer Anklage drohen also in aller Regel ernste Konsequenzen, so dass Sie die Strafverhandlung nicht ohne Rechtsbeistand, also ohne einen Strafverteidiger, wahrnehmen sollten. Denn zwar gilt der Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” und somit die Unschuldsvermutung. Aber als juristischer Laie können Sie als Angeklagter üblicherweise nicht richtig einschätzen, ob es solche Zweifel gibt oder was die richtige Taktik in der Strafverhandlung ist, damit das Gericht Zweifel an der Anklage erhält.
Daher sollten Sie bei Erhalt einer Anklage stets einen Rechtsanwalt für Strafrecht hinzuziehen!
Ihre Ansprechpartner im Bereich Strafrecht:
Julia Hinderer
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Strafverteidigerin
Florian Rieleder
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidiger
Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht an einem unserer drei Standorte in Esslingen am Neckar, Göppingen oder in Kirchheim unter Teck. Vereinbaren Sie jetzt telefonisch, per Whatsapp oder per E-Mail einen Termin.